Unternehmer
Künstlersozialabgabe
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten müssen, wenn sie einen Werbeflyer entwickeln lassen oder die Internetseite von einem externen Webdesigner erstellen bzw. überarbeiten lassen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe von Verwertern.
Das nachfolgenden Dokumente geben Ihnen grundsätzliche Hinweise zur Abgabe- und Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse:
Prokuristin & Wirtschaftsförderin
Ansprechpartnerin
Karin Friese
Tel. 0551/52 54 98-2
E-Mail: karin.friese@wrg-goettingen.de