Unternehmer

Künstlersozialabgabe

Viele Unternehmen stehen vor der Frage, ob sie eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten müssen, wenn sie einen Werbeflyer entwickeln lassen oder die Internetseite von einem externen Webdesigner erstellen bzw. überarbeiten lassen.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe von Verwertern.

Das nachfolgenden Dokumente geben Ihnen grundsätzliche Hinweise zur Abgabe- und Meldepflicht gegenüber der Künstlersozialkasse:

Prokuristin & Wirtschaftsförderin
Ansprechpartnerin

Karin Friese

Tel. 0551/52 54 98-2
E-Mail: karin.friese@wrg-goettingen.de

WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH

Büro Göttingen
Berliner Straße 6
37073 Göttingen

Tel +49(0)551 / 52 54 98-0
Fax +49(0)551 / 52 564 98-0

info@wrg-goettingen.de
Büro Osterode am Harz
Seesener Str. 7
37520 Osterode am Harz

Tel +49(0)5522 / 96 04 98-0
Fax +49(0)5522 / 96 064 98-0

info@wrg-goettingen.de