Weiterbildung mit Schwerpunkt Digitalisierung wird gefördert

Weiterbildung mit Schwerpunkt Digitalisierung wird gefördert

Unternehmen in Niedersachsen können ab dem 2. Mai 2019 im Rahmen des Programms „Weiterbildung in Niedersachsen“ erneut bei der NBank Anträge für die Qualifizierung von Beschäftigten im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) stellen. Unterstützt werden zum einen gezielt individuelle Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung“, insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben.

Der Schwerpunkt „Digitalisierung“ umfasst die Themengebiete „Vernetztes, digitales Unternehmen“, „Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt“ und „Digitale IT-und Technologiekompetenz“. Nicht förderfähig sind Schulungen zu EDV-Standardanwendungen (zum Beispiel Word, Excel, Powerpoint) sowie Sprachkurse. Die NBank stellt zu Detailfragen auf ihrer Website ein Merkblatt zur Verfügung.

Zum anderen werden mit dem Förderprogramm Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten angesprochen, in denen auch andere Weiterbildungsinhalte gefördert werden können.

Gewährt wird ein Zuschuss bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Der Zuschuss muss mindesten 1.000 Euro betragen. Für die Laufzeit von einem Jahr stehen insgesamt 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal der NBank erfolgen. Hierbei sind unbedingt mehrwöchige Anmeldefristen zu beachten.

Für Detailfragen steht die NBank zur Verfügung: Tel. 0511/30031-333, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einzelheiten zum Förderverfahren und -inhalten auf den Seiten der NBank

Produktinformation: Förderung mit thematischen Weiterbildungspunkt "Digitalisierung" WIN (PDF)

AUF EINEN BLICK

  • Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
  • Maximal 36 Monate Laufzeit
  • Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

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