Corona-Pandemie: Hilfen für Vereine, Familien und Kulturschaffende

Corona-Pandemie: Hilfen für Vereine, Familien und Kulturschaffende

WRG-News

Landkreis unterstützt gezielt existenzbedrohte Personengruppen mit drei Förderprogrammen.

Alle Bereiche der Gesellschaft sind von der Corona-Pandemie betroffen. Etlichen Branchen und Institutionen leiden unter finanziellen Einbußen. Viele Unternehmen und Berufsgruppen profitieren von staatlicher Unterstützung – aber einige, zu viele Menschen und Einrichtungen sind von den staatlichen Hilfsprogrammen nicht erfasst und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Für sie bietet der Landkreis Göttingen gezielt Unterstützung an. Mit dem Nachtragshaushalt 2021 stellt der Kreistag die Mittel bereit.

Abgestimmt auf die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppen bietet der Landkreis drei Förderprogramme an:

Corona-Hilfsfonds-Soziales:

Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen und Vereine, Solo-Selbstständige im Haupt- und Nebenerwerb sowie Einzelunternehmen, die ein öffentliches Interesse begründen können. Sie werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Damit werden Einnahmeverluste, die seit dem 13.12.2020 durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens entstanden sind, zum Teil ersetzt.

Der Fonds hat ein Volumen von 125.000 Euro und wird durch das Referat Demografie und Sozialplanung betreut. Ein Antragsformular steht auf der Webseite des Landkreises in der Rubrik Demografie und Sozialplanung (Aktuelles) bereit. Notwendig ist insbesondere eine schriftliche Darstellung der Einnahmeausfälle sowie der anfallenden Ausgaben. Anträge von weiblichen Solo-Selbstständigen und Unternehmerinnen werden ausdrücklich begrüßt.

Präventionsfonds:

Die Hilfe hat zwei Zielrichtungen.

Informationen und Antragsformulare sind zu finden können auf der Seite des Landkreises Göttingen oder der auf der Seite der Jugendberufsagentur Duderstadt www.jugendberufsagentur-dud.de. Informationen gibt es unter Telefon 0551 525-3003.

Kulturfonds:

Die Kulturszene – also Kultureinrichtungen, -institutionen und -vereine sowie Soloselbständige, die ihren Sitz im Landkreis Göttingen haben – wird mit einem zusätzlichen Betrag von 150.000 Euro finanziell unterstützt.

Der Kulturfonds gliedert sich in zwei Bereiche.

In beiden Förderbereichen beträgt die maximale Förderhöhe 6.000 Euro je Antrag. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Kreisausschuss im Juli 2021.

Anträge sind schriftlich einzureichen beim Landkreis Göttingen, Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur -, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen mit den erforderlichen Nachweisen und unter Nennung des Förderbereiches (a) oder (b). Informationen gibt es per Telefon, 05522 960-4601 oder 0551 525-2509, sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..