Formular zum Download: Muster Testbescheinigung für Kunden oder Mitarbeiter

Überall dort, wo nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest.
Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt. Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort bescheinigen zu lassen. Dieses gilt auch bei einem Antigen-Test unter Aufsicht auf der Arbeitsstätte.
Die Bescheinigung muss dabei immer enthalten:
- Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- die Adresse der getesteten Person
- Namen und Hersteller des Tests
- Testdatum
- Testuhrzeit
- Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person
- Testart
- Testergebnis
Niedersachsen hat dafür ein Musterformular erstellt, das wir Ihnen auf unserer Internetseite zum Download zur Verfügung stellen.