Informationen zu den Auswirkungen der Energiekrise

Informationen zu den Auswirkungen der Energiekrise

[Zuletzt aktualisiert am 05.04.2023] Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Förderprogramme, rechtliche Grundlagen und Tipps (zum Energiesparen), Tools zur Berechnungen oder Handlungsleitfäden.

Wir wollen diese Seite laufend aktualisieren. Für weitere Hinweise, die aus betrieblicher Sicht interessant und hilfreich sind, sind wir sehr dankbar.

 

Strom- und Gaspreisbremse

Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür sorgt die Bundesregierung mit Preisbremsen.

Gaspreisbremse

für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr:

  • Gaspreis wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt
  • Fernwärmepreis wird bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt

⇒ Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis

⇒ Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

 

Strompreisbremse

Strompreis für kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

⇒ Für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr

⇒ Für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis)

⇒ für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr

⇒ Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis

 

Die Strompreisbremse gilt für alle zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt im März 2023. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Härtefallfond

Der WDR berichtet online, dass sich Bund und Länder am 08.12.22 auf einen Härtefallfonds für kleinere Unternehmen, die besonders unter der Energiekrise leiden, geeinigt haben.

Welche weitere Hilfen kleineren Unternehmen zugute kommen sollen

Profitieren sollen von den Härtefallregelungen vor allem kleinere und mittlere energieintensive Betriebe. Diese können nun neben den Preisbremsen für Öl und Gas mit weiteren Hilfen rechnen.

Ebenfalls zugute kommen Unternehmen beispielsweise:

  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gasverbrauch: Der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen wird ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Die Umsatzsteuersenkung gilt auch für die Fernwärme.
  • Dezembersoforthilfe: Im Dezember 2022 übernimmt der Staat einmalig die Abschlagzahlung für Gasheizungen oder Fernwärme. Von dieser Regelung profitieren neben Privathaushalten kleinere Unternehmen, die weniger als 1.500 Megawattunden Gas im Jahr verbrauchen.
  • Niedrigere Umsatzsteuer für Gastronomie: In der Gastronomie wird die niedrigere Umsatzsteuer auf Speisen von 7 Prozent bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Förderprogramme

  • Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

    Als Unternehmen, öffentliche/r Träger/in oder Kultureinrichtung wollen Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und der Energieeinsparung leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung soll einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.

    • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 70 %
    • Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze
    • Netzwerke die in Fragen der Energie- und Ressourceneffizienz beraten und unterstützen


    Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat dazu weitere Informationen und eine Präsentation erstellt.

    Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025)

  • Förderprogramm Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft - Betriebliche Ressourceneffizienz

    Diese Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft dabei, Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten zu tätigen. Die Vorhaben dienen der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert.

    • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 80 %
    • Gefördert werden Investitionen in Material- und Ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen sowie in Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten und
    • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden in Zusammenarbeit mit KMU bei der Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben gefördert

    Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen hat dazu weitere Informationen und eine Präsentation erstellt.

    Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.04. und 01.10. (letzter Antragsstichtag 01.10.2025)

  • Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz
  • Impulsberatung "Solar" für KMU

 

Niedersächsische Landesregierung

  • Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen Das Förderprogramm ist zum 31.03.2023 ausgelaufen. Eine zweite Förderrunde soll ab Juli 2023 starten. Wir werden darüber an dieser Stelle informieren. 

    Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Ziel der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ ist, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen. Die Antragsstellung war ab 23. Februar bis Ende März 2023 möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.

  • Fördercheck Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen Prüfen Sie online anhand von 14 einfachen Fragen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt.

  • Hinweis: Das Förderprogramm Wirtschaftshilfen KMU Niedersachsen richtet sich an Unternehmen, die ohne Hilfe in ihrer wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht oder massiv beeinträchtigt sind. Dieses Kriterium ist im Sinne dieser Richtlinie erfüllt, wenn der Cashflow oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweist (mindestens 2.400 Euro).

  • Fragen des Förderchecks:

    1. Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz in Niedersachsen und führen Sie Ihre Tätigkeit im Haupterwerb durch?
    2. Ist Ihr Unternehmen rechtlich selbstständig und entstehen mehr als 50 % der Lohnsumme an niedersächsischen Betriebsstätten?
    3. Wurde Ihr Unternehmen bis zum 28.02.2022 gegründet?
    4. Erhält Ihr Unternehmen eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) des Bundes?
    5. Wird Ihr Unternehmen bei einem deutschen Finanzamt geführt?
    6. Ist Ihr Unternehmen ein öffentliches Unternehmen?
    7. Sind gegen Ihr Unternehmen Sanktionen der Europäischen Union (EU) verhängt?
    8. Ist Ihr Unternehmen im Eigentum oder unter Kontrolle von Personen, Organisationen oder Einrichtungen, gegen die die EU Sanktionen verhängt hat?
    9. Liegt für Ihr Unternehmen ein Insolvenzantrag vor oder besteht die Pflicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
    10. Wies der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung Ihres Unternehmens im Zeitraum Juli bis November 2022 einen Fehlbetrag aus?
    11. Liegt für Ihr Unternehmen mindestens eine Verdopplung der Beschaffungsausgaben für Energie im Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 gegenüber dem Zeitraum Juli bis Dezember 2021 vor?
    12. Beträgt der Ausgabenanstieg für Energie mindestens 3.000 Euro?
    13. Ist der Anstieg der Beschaffungsausgaben für Energie Ihres Unternehmens kausal auf die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zurückzuführen?
    14. Die Förderung einbeziehend: Bewerten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung (ab 23. Februar 2023) den Fortbestand Ihres Unternehmens als gesichert?

 

 

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Energieagentur Göttingen

  • Die Energieagentur Göttingen bietet Beratung für Unternehmen an zu den Themen Solar, Effizienz, Mobilitätsmanagement und Klimaneutralität. 
    https://energieagentur-goettingen.de/ 

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

 

Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)

 

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

  • Die Initiative hat einen Leitfaden für Energieeffizienz im Handwerk herausgegeben und bietet mithilfe eines „E-Tools“ eine individuelle Auswertungen zu energieträgerbezogenen Verbräuchen und CO2-Emissionen im Betrieb. 
    https://www.energieeffizienz-handwerk.de/energiebuch

    Chancen der Digitalisierung für den Klimaschutz
    Mitarbeitende einbinden und motivieren - Ideen für (noch) mehr Energieeffizienz & Klimaschutz
    Effizienzmanagement in Gewerbegebieten
    Abwärmenutzung in Unternehmen
    Betriebliches Mobilitätsmanagement
    Praxisleitfaden für Mitarbeitermotivation Klimaschutz und Energieeffizienz
    Hemmnis- und Umsetzungsanalyse für Effizienzmaßnahmen

  • Darüber hinaus werden verschiedene Praxisleitfäden und Broschüren zum Thema Mitarbeitermotivation und -einbindung zur Verfügung gestellt. Sie sind hier abrufbar: https://www.mittelstand-energiewende.de/unsere-angebote/leitfaeden

  • Zahlreiche Online-Veranstaltungen haben einen Fokus auf die Themen Energiewende und Klimaschutz: https://www.mittelstand-energiewende.de/veranstaltungen.html

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Der Leitfaden "Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden" (PDF) unterstützt bei der Konzeption, der Planung und dem Betrieb einer Notstromversorgung in Unternehmen oder einer Behörde. Neben grundlegenden Informationen bietet der Leitfaden auch einfach zu handhabende Checklisten. Dieser Leitfaden richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die für den sicheren Betrieb ihrer Dienststelle bzw. ihres Unternehmens Verantwortung tragen.

Bundesministerium für Finanzen

  • 5 Milliarden Euro Hilfsprogramm für energieintensive Industrie startet

    Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro.

    Das Programm ist zielgenau konzipiert. Es dient der Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen. Zugleich ist das Programm so ausgestaltet, dass weder der Energieverbrauch angekurbelt noch preiserhöhende Effekte ausgelöst werden. Neben den genannten Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.
    Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung war ab dem 15.7.22 möglich.

 

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“

  • Der Leitfaden "Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden" (PDF) unterstützt bei der Konzeption, der Planung und dem Betrieb einer Notstromversorgung in Unternehmen oder einer Behörde. Neben grundlegenden Informationen bietet der Leitfaden auch einfach zu handhabende Checklisten. Dieser Leitfaden richtet sich an Führungskräfte und Beschäftigte in Unternehmen und Behörden, die für den sicheren Betrieb ihrer Dienststelle bzw. ihres Unternehmens Verantwortung tragen.

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