Unternehmensfrühstück in Herzberg am Harz/Scharzfeld
Angesichts des allgemeinen Fach- und Arbeitskräftemangels ist die Bindung der bestehenden Belegschaft an das eigene Unternehmen wichtiger denn je. Ein häufig unterschätztes Instrument zur Steigerung der Mitarbeitenden-Zufriedenheit sind dabei gut ausgewählte berufliche Weiterbildungsangebote – erhöhen sie doch gleichzeitig auch die Qualifikation der Beschäftigten.
Doch wie finde ich als kleines und mittleres Unternehmen geeignete Weiterbildungsangebote für meine Mitarbeitenden – bestenfalls sogar in der Region? Diese Frage beantwortet uns das Projektvorhaben „Weiterbildungsverbund Südniedersachsen“ der SüdniedersachsenStiftung und stellt unter anderem ihre kostenlose und trägerneutrale Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung vor. Im Anschluss erläutern wir Ihnen die diesen Sommer ins Leben gerufene Zuschussförderung der WRG, die für Unternehmen im Landkreis Göttingen derzeit sogar bis zu 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernimmt.
Wir freuen uns auf Sie!
Haben Sie Interesse Ihr Unternehmen im Rahmen der Veranstaltung vorzustellen? Dann nutzen Sie die Gelegenheit für einen 2-minütigen Elevator-Pitch und senden kurzfristig eine entsprechende Nachricht anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Unternehmensfrühstück in Herzberg am Harz/Scharzfeld
Weiterbildungen finden, Mitarbeitende binden
Datum: 24. Oktober 2024
Zeit: 08:00 - 10:00 Uhr
Ort: Hotel Harzer Hof, Harzstraße 79, 37412 Scharzfeld
Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Anmeldefrist: 17. Oktober 2024
Eine effiziente Veranstaltungsdauer (8:00 - 10:00 Uhr) soll Ihnen die regelmäßige Teilnahme und Berücksichtigung im Termindschungel erleichtern. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmerplätze begrenzt sind.
Das Team des Hotel Harzer Hof in Scharzfeld sorgt für vielfältige Verpflegung in Form eines Frühstücksbuffets. Der finanzielle Beitrag von 20,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Person ist im Vorfeld der Veranstaltung durch Überweisung an die WRG zu entrichten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen bei einer kurzfristigen Absage den Teilnehmerbetrag nicht rückerstatten oder erlassen können. Selbstverständlich können Sie einer anderen Person die Teilnahme ermöglichen.
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