Informationen zu den Auswirkungen der Energiekrise

Informationen zu den Auswirkungen der Energiekrise

WRG-News

[Zuletzt aktualisiert am 05.04.2023] Hier finden Sie hilfreiche Informationen, Förderprogramme, rechtliche Grundlagen und Tipps (zum Energiesparen), Tools zur Berechnungen oder Handlungsleitfäden.

Wir wollen diese Seite laufend aktualisieren. Für weitere Hinweise, die aus betrieblicher Sicht interessant und hilfreich sind, sind wir sehr dankbar.

 

Strom- und Gaspreisbremse

Unternehmen sollen mit einer günstigeren Basisversorgung von den stark gestiegenen Gas- und Stromkosten entlastet werden. Dafür sorgt die Bundesregierung mit Preisbremsen.

Gaspreisbremse

für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr:

⇒ Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis

⇒ Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

 

Strompreisbremse

Strompreis für kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

⇒ Für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr

⇒ Für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis)

⇒ für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr

⇒ Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis

 

Die Strompreisbremse gilt für alle zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt im März 2023. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

Härtefallfond

Der WDR berichtet online, dass sich Bund und Länder am 08.12.22 auf einen Härtefallfonds für kleinere Unternehmen, die besonders unter der Energiekrise leiden, geeinigt haben.

Welche weitere Hilfen kleineren Unternehmen zugute kommen sollen

Profitieren sollen von den Härtefallregelungen vor allem kleinere und mittlere energieintensive Betriebe. Diese können nun neben den Preisbremsen für Öl und Gas mit weiteren Hilfen rechnen.

Ebenfalls zugute kommen Unternehmen beispielsweise:

Förderprogramme

 

Niedersächsische Landesregierung

 

 

Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Energieagentur Göttingen

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

 

Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)

 

Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für Finanzen

 

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“