Für Unternehmer

Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz

Die Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz wird in der aktuellen Förderperiode vermehrt in den Fokus gerückt. Nicht nur für öffentliche Gebietskörperschaften und für Privatpersonen werden Maßnahmen gefördert, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auch Unternehmen können vermehrt verschiedenste Fördermöglichkeiten bei Investitionen zur Steigerung der unternehmerischen Energie- und Ressourceneffizienz nutzen. Diese stellen wir Ihnen hier, gegliedert nach Förderinstitutionen, vor.
NBank Darlehen

Darlehensförderungen der NBank


Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude (NEG)

Mit dieser Darlehensförderung werden die energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, der Ersterwerb und die Errichtung energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude unterstützt. Die Förderung kann von kleinen und mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe) und von Freiberuflern in Anspruch genommen werden. Zusätzlich sind Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte antragsberechtigt, sofern sie sich zu 50 Prozent oder mehr in Privatbesitz befinden.

Was wird konkret gefördert?

  • Energetische Sanierungen nach den Standards des KfW-Effizienzhauses 70, 100 und Denkmal
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden
  • Die Errichtung energieeffizienter gewerblich genutzter Gebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Neubauten erreichen und zwar des KfW-Effizienzhauses 55 und 70
  • Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der vorab genannten Maßnahmen erforderlich sind (z.B. Planungskosten, Aufwendungen für Energiemanagementsysteme, Einregulierung der Anlagen, Ausbau und Entsorgung von Altanlagen)

Kreditkonditionen

  • Kreditbetrag 20.000 Euro bis 5.000.000 Euro je Vorhaben
  • Mögliche Kreditlaufzeiten sind fünf oder zehn Jahre mit einem Tilgungsfreijahr;  20 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren, für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer über 10 Jahre beträgt
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz, je nach Bonität und verfügbaren Sicherheiten, von der Hausbank festgelegt.
  • Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen vierteljährlichen Raten.
  • Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich fällig.
  • Die Kredite werden mit Mitteln der KfW Bankengruppe refinanziert. Dabei verbilligt die NBank das ohnehin günstige KfW-Programm „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient bauen und sanieren“ durch eine Zinssubvention des Landes Niedersachsen.

Die Einbindung eines Sachverständigen, der die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und CO² quantifizieren und bestätigen muss, ist Voraussetzung für die Förderung. Der Sachverständige muss nach § 21 EnEV eine berechtigte Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach EnEV für Nichtwohngebäude sein. Nachfolgend eine Übersicht dieser Sachverständigen. >> weitere Informationen

Bei der Gewährung eines NEG kann über Ihre Hausbank eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank GmbH (NBB) beantragt werden. Der Verbürgungsgrad beträgt 70 Prozent und maximal 1.250.000 Euro.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

  • Landwirtschaftliche Unternehmen der Primärerzeugnisse, der Fischerei und der Aquakultur
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen des Steinkohlebergbaus
  • Der Erwerb von Grundstücken
  • Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien
  • Maßnahmen zur Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden
  • Maßnahmen an Heizungsanlagen für die Energienutzung in Wohngebäuden

Weiterführende Informationen zum Niedersachsen-Kredit Energieeffizienz Gebäude finden Sie nachfolgend. >> mehr Informationen 

Wirtschaftsförderin

Ansprechpartner

Karin Friese

Tel. 0551/52 54 98-2
E-Mail: karin.friese@wrg-goettingen.de

WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH

Büro Göttingen
Berliner Straße 6
37073 Göttingen

Tel +49(0)551 / 52 54 98-0
Fax +49(0)551 / 52 564 98-0

info@wrg-goettingen.de
Büro Osterode am Harz
Seesener Str. 7
37520 Osterode am Harz

Tel +49(0)5522 / 96 04 98-0
Fax +49(0)5522 / 96 064 98-0

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