Für Unternehmen
Nachhaltig wirtschaften
Unser Beratungsangebot für Unternehmen
Eines der größten und wichtigsten aktuellen Umweltthemen ist die Lösung des Klimaproblems. Hierfür sind weitreichende Anstrengungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft notwendig. Unternehmen spielen bei der Energiewende eine bedeutende Rolle. Als Verbraucher von Ressourcen und Energie, als Impulsgeber für Innovation und technische Entwicklung, als Multiplikator für ihre Beschäftigten. Nicht zuletzt angesichts stark gestiegener Energie- und Materialkosten stehen Unternehmen unter großem Handlungsdruck, ihre Energieverbräuche zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen.
Erst 26 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland verfolgen zielstrebig eine Nachhaltigkeitsstrategie (PDF: Studie der Staufen AG „Unternehmen im Wandel“).
Das heißt nicht, dass die übrigen Unternehmen in diesem Bereich nichts tun, oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Doch vieles sind Einzelaktionen statt einer bewusst geplanten Strategie.
Wir möchten Ihnen mit den nachfolgenden Informationen einen niedrigschwelligen Einstieg geben, wie der Transformationsprozess gelingen kann. Anhand unseres dreistufigen Checks erhalten Sie einen Überblick, von welchen gesetzlichen Vorschriften Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Auswirkungen damit einhergehen und wie Ihnen der Transformationsprozess gelingen kann.
INHALT:
- Betroffenheit von gesetzlichen Rahmenbedingungen
- Auswirkungen und Performance
- Handlungsoptionen
1. Betroffenheit von gesetzlichen Rahmenbedingungen
Schon jetzt müssen Unternehmen beginnen, ihre Prozesse an die neuen Vorschriften zur CSR-Kommunikation anzupassen. Mehr Firmen werden künftig umfangreicher berichten müssen und externen Prüfungspflichten unterliegen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die derzeit geltenden Vorschriften vor:
CSR-Berichtspflicht
Die CSR-Berichtspflicht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) betrifft aktuell Unternehmen,
- die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die kapitalmarktorientiert sind.
- Zudem betrifft sie Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.
Die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) erfährt mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ein grundlegendes Update. Der Europäische Rat hat am 28. November 2022 zugestimmt und die Richtlinie ist damit angenommen. Die Richtlinie wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und wird 20 Tage danach in Kraft treten. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene muss die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Betroffene Unternehmen:
- nun sollen alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung, berichten. Die weiteren Schwellen für große Unternehmen liegen weiterhin bei einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro. Zwei dieser drei Größenmerkmale müssen überschritten werden.
EU-Taxonomie-Verordnung
Wen betrifft die Taxonomie?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und deren deutscher Umsetzung im HGB fallen (vgl. §§ 289b, 315b HGB), auch dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen. Dementsprechend betrifft die EU-Taxonomie derzeit diejenigen kapitalmarktorientierten Unternehmen, die in Deutschland nach dem CSR-RUG bereits seit 2017 zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Angaben verpflichtet sind.
Welche Inhalte müssen offengelegt werden?
Grundsätzlich sieht die Verordnung für die Berichterstattung die Angabe des Anteils „grüner“ Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne der Taxonomie für jede einzelne taxonomiefähige bzw. -konforme Wirtschaftstätigkeit und für jedes der Umweltziele vor. Mittels dieser Kennzahlen soll die Taxonomie eine Grundlage für Investitionsentscheidungen schaffen und die Aussagekraft der Berichterstattung erhöhen, indem zum Beispiel dargelegt wird, wie viel Prozent des Umsatzes eines Unternehmens aus nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten stammt.
Zwar ist die EU-Taxonomie schon seit dem Berichtsjahr 2021 anzuwenden, jedoch galten für die beiden vergangenen Berichterstattungsperioden noch einige Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen. So mussten Unternehmen zum Beispiel bis dato nur Angaben zu den beiden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ machen. Die Anforderungen an die übrigen vier Umweltziele der EU-Taxonomie sind noch nicht final veröffentlicht und deren Inhalte und Veröffentlichungszeitpunkt bleibt abzuwarten.
Menschrechtliche Sorgfaltspflicht (Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz LkSG)
Geschützte Rechtspositionen:
Menschenrechtsbezogene Risiken
Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, die Freiheit von Diskriminierung, der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug, der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren, das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmer*innenvertretungen zu bilden, das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung und der Schutz vor Folter.
Umweltbezogene Risiken:Das LkSG greift auf drei internationale Übereinkommen zurück:
- das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber,
- das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und
- das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Auch Verletzungen der umweltbezogenen Pflichten werden durch die Kontrollbehörde sanktioniert.
- für in Deutschland ansässige Unternehmen oder Zweigniederlassungen
- durch Kaskadeneffekt können auch kleinere Unternehmen als Teil der Lieferkette von größeren Unternehmen betroffen sein
- Ab 01.01.23: ab 3.000 Mitarbeiter (ca. 700 Unternehmen in Deutschland)
- Ab 01.01.24: ab 1.000 Mitarbeiter (ca. 2.900 Unternehmen in Deutschland)
- Weitere Informationen:
2. Auswirkungen und Performance
Eine fundierte Analyse des Status quo eines Unternehmens, in Bezug auf Nachhaltigkeit, bietet der ZNU-NachhaltigkeitsCheck. Er verdeutlicht, was genau Nachhaltige Unternehmensführung ausmacht und wo Ihr Unternehmen aktuell steht:
Ein Schnelltest für kleine und mittelständische Unternehmen zur Ermittlung des Status Quo der eigenen unternehmerischen Verantwortung – kostenlos, anonym und ohne Registrierung – bietet das CSR-Barometer:
Das UNK ecocockpit ist Teil der Klima-Plattform des Unternehmensnetzwerk Klimaschutz. Dort registrierte Mitglieder können dieses Tool kostenfrei nutzen:
In Zusammenarbeit mit dem Fachgebiet Nachhaltiges Management an der Universität Bremen und dem RKW Bremen wurde Ende 2010 ein Projekt gestartet, einen CSR-Beratungsprozess zu planen. Unternehmen verschiedener Branchen und Größenordnungen wie auch unterschiedliche Beratungsunternehmen trafen sich in mehreren Workshops, um den hier vorliegenden CSR-Check mitzugestalten, ihn auszuprobieren und durch die ersten Erfahrungen weiterzuentwickeln. Weitere Informationen und den Check finden Sie hier:
In Form eines Online-Fragenkatalogs unterstützt der am Fraunhofer IAO entwickelte »Klimacheck« Unternehmen bei den ersten Schritten im Bereich Klimaschutz. Der »Klimacheck« gibt eine Übersicht über relevante Handlungsfelder, in denen ein Unternehmen mit seinen Klimabestrebungen ansetzen kann und bildet den Status Quo seiner Stellung in Punkto Klimaschutz ab. Daraus lässt sich eine Planungsbasis aufbereiten, um relevante und praktikable Klimaschutzmaßnahmen zu definieren:
Der CSR-Self-Check gibt Unternehmen jeder Branche oder Größe schnell eine erste Orientierung, wie nachhaltig sie aufgestellt sind. Direkt im Anschluss an den ausgefüllten Self-Check bekommen Unternehmen eine kurze Auswertung, wo sie stehen und welche nächsten Schritte möglich sind, um ihr CSR-Engagement weiter zu entwickeln:
Water Risk Filter bietet eine Risikoanalyse für Unternehmen. Dieses Online-Tool können Finanzinstitute und Unternehmen nutzen, die prüfen wollen, ob für ihre Vorhaben die Wasserrisiken ausreichend identifiziert sind:
Energie: BMU Praxisleitfaden Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement.
Menschenrechte: NAP Helpdesk Menschenrechte
Aktionstage
Nachhaltigkeit
Die Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit sind eine Initiative des Rates für Nachhaltige Entwicklung und Teil des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit. Sie wurden im Jahr 2012 anlässlich der Weltkonferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (Rio+20) ins Leben gerufen. Das Ziel der Aktionstage ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorbildliches Engagement in ganz Deutschland sichtbar zu machen, öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit zu erregen und mehr Menschen zum nachhaltigen Handeln zu bewegen. Jede:r kann etwas zum Besseren verändern. Je mehr Menschen mitmachen, umso stärker ist das Signal, das wir gemeinsam mit den Aktionstagen senden.
mehr erfahren...KEAN Broschüre
Effizienztipps für Produktion und Verwaltung
Über 50 Tipps und Faktenblätter zu Energie, Material, Abfall, Wasser und Ausschuss reduzieren, CO2 -Fußabdruck verkleinern und Kosten sparen.
Download...Berater/Beraterinnen
Für Auskünfte zur Bilanzierung oder andere Fragestellungen
Ninja Borchert
Homepage: www.navigatio-n.de
Kontakt: E-Mail
Dr. Susanne Schmall
Homepage: www.coachingpraxis-goettingen.de
Kontakt: E-Mail
Johannes Willms
Homepage: https://willmspartner.de
Kontakt: E-Mail
3. Handlungsoptionen
Transformationsberatungen KEAN
Unternehmen stehen in einem umfassenden Transformationsprozess. Die Veränderungen betreffen alle Bereiche, in denen Energien und Ressourcen eingesetzt und in denen fossile durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden können. Die Potenziale sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich groß. Eine qualifizierte und unabhängige Beratung identifiziert die Potenziale und zeigt Lösungswege auf.
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/unternehmen/index.php
BMU Praxisleitfaden Schritt für Schritt zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement
Zwei Kompasse zum Sorgfaltsprozess
Das Tool "Sorgfalts-Kompass" hilft Ihnen dabei, die Risiken Ihrer Branche zu verstehen und Strategien zu entwickeln, um Ihre Lieferkette zu verstehen und so robust wie möglich zu machen. Unser zweites Tool, der "Standards-Kompass", gibt Ihnen einen Überblick über verschiedene Nachhaltigkeits-Zertifizierungen, -Siegel und -Initiativen, die Ihre Sorgfaltsprozesse unterstützen.
https://kompass.wirtschaft-entwicklung.de/
GWÖ Gemeinwohl-Ökonomie
Die GWÖ ist ein alternatives Wirtschaftssystem, das eine gerechtere, nachhaltigere und ethische Wirtschaft ermöglichen soll. Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Gemeinwohl-Bilanz zu erstellen. Damit können gelebte Werte und nachhaltige Leistungen anhand einer Matrix identifiziert und dargestellt werden. Anhand der Gemeinwohlbilanz können Sie z. B. prüfen, in welchen Feldern der 17 SDGs Sie bereits aktiv sind.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- https://germany.ecogood.org/wp-content/uploads/sites/8/2023/03/Flyer_Unternehmen_2023_A6_v01.pdf
- https://germany.ecogood.org/
- https://germany.ecogood.org/ueber-uns/regionalgruppen/goettingen/
NachhaltigkeitsDialog
Der NachhaltigkeitsDialog ist ein regionales Netzwerk für den Austausch rund um nachhaltiges Wirtschaften und wird von planZ organisiert.
Viermal im Jahr treffen sich interessierte Unternehmen online, um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren und auszutauschen.
Im Mittelpunkt stehen dabei Impulse, welche Chancen nachhaltiges Wirtschaften bietet und wie die praktische Umsetzung im Betriebsalltag gelingt. Die Inhalte der einzelnen Treffen orientieren sich an den aktuellen Bedürfnissen der Teilnehmer*innen. Sie erhalten so konkrete Unterstützung für Ihr betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement – aus der Praxis für die Praxis. (planz Z)
https://plan-z.org/dialog/
Gemeinwohlökonomie
Sinnvoll und fair wirtschaften mit der Gemeinwohl-Bilanz
Download Flyer der Gemeinwohl-Ökonomie
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