Für Unternehmer

GRW Förderung

Zuschussförderung von betrieblichen Investitionsvorhaben (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – GRW)

Ziel der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsausgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist der Ausgleich von Standortnachteilen in strukturschwachen Regionen durch Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft,  insbesondere die Schaffung und Sicherung von dauerhaften Arbeitsplätzen. Unsere Region gehört zum GRW-Gebiet und kann daher von dieser Förderung profitieren.

Wer kann davon Gebrauch machen und was ist wichtig?

  • Grundsätzlich alle kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Betriebe des Beherbergungsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz. Die Förderung von sonstigen Unternehmen unterliegt besonderen Einschränkungen.
  • Betriebsstätten in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten zu denen unsere Region gehört
  • Fördersatz gemäß den Richtfördersätzen des Landes Niedersachsen
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Investitionszuschüsse bis zur Höhe von 25% der förderfähigen Investitionen bewilligt werden.
  • Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro
  • Grunderwerbskosten inkl. Nebenkosten sowie Mietkauf oder Leasing von Grundstücken sind nicht zuschussfähig.
  • Maximal 36 Monate Durchführungszeitraum
  • Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen/Ausbildungsplätzen, Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen
  • Förderanträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.
  • Sie müssen zunächst auch den Erhalt einer schriftlichen Bestätigung der Förderfähigkeit abwarten. Kalkulieren Sie hierfür unbedingt einen zeitlichen Vorlauf mit ein!
  • Die WRG berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Antragstellung - auch in Ihrem Unternehmen.

Was wird gefördert?

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern
    ... die Betriebsstätte geschlossen wurde oder
    ... ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und
    ... sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden,
    der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.
    Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Die WRG berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Antragstellung - auch in Ihrem Unternehmen.

Weitergehende Informationen zu diesem Programm erhalten Sie >> hier.

Wirtschaftsförderin
Ansprechpartnerin

Karin Friese

Tel. 0551/52 54 98-2
E-Mail: karin.friese@wrg-goettingen.de

Wirtschaftsförderin
Ansprechpartnerin

Yuliya Divivi

Tel. 05522/96 04 98-6
E-Mail: yuliya.divivi@wrg-goettingen.de

WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH

Büro Göttingen
Berliner Straße 6
37073 Göttingen

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Fax +49(0)551 / 52 564 98-0

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Seesener Str. 7
37520 Osterode am Harz

Tel +49(0)5522 / 96 04 98-0
Fax +49(0)5522 / 96 064 98-0

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