Was tun bei Grippe, Schnupfen oder doch Corona?

Was tun bei Grippe, Schnupfen oder doch Corona?

Der Arbeitgeberverband Mitte e. V. rät in einem Rundschreiben zu verantwortlichem Handeln in der Herbstzeit = Erkältungszeit.

„Sie haben es in Ihren Betrieben sicherlich auch schon feststellen müssen: Mit Beginn der Herbstsaison steigen die Erkältungskrankheiten bei Ihren Arbeitnehmern wieder deutlich an. Als verantwortungsvolle Arbeitgeber haben Sie sich sicherlich auch schon gefragt, wie Sie reagieren sollten, wenn Ihr Arbeitnehmer sich meldet, um mitzuteilen, dass er, der Lebenspartner oder das zu betreuende Kind „ein Kratzen im Hals“ hat.

Bitte gehen Sie immer von dem Grundsatz aus, dass allein die Befürchtung, eventuell liegt keine Erkältungskrankheit, sondern eine Coronainfektion vor, arbeitsrechtlich weder ein Recht des Arbeitgebers begründet, den Arbeitnehmer unbezahlt von der Arbeitsleistung freizustellen oder aber ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers begründet. Sie sollten Ihre Arbeitnehmer bitten, verantwortungsvoll ihren Kollegen gegenüber zu handeln, was zunächst einmal eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber erfordert, damit weitere arbeitsrechtliche Schritte geprüft werden können.

So könnte z.B. überlegt werden, ob ein Arbeiten im Homeoffice möglich ist, Urlaub genommen wird oder ggf. vorhandene Mehrarbeitsstunden durch Freizeitnahme abgebaut werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist (wie zu Beginn der Pandemie) an ein Arbeiten zu versetzten Arbeitszeiten zu denken. Ggf. kann der Mitarbeiter in einem gesonderten Raum im Betrieb arbeiten, um Kontakte zur restlichen Belegschaft zu vermeiden. Bitte denken Sie auch daran, dass ggf. temporär andere als die arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten zugewiesen werden können, wenn dies im Arbeitsvertrag in einem Versetzungsvorbehalt vereinbart wurde.

Bitte ermuntern Sie auch Ihre Arbeitnehmer eine Grippeschutzimpfung zu überlegen.“

(Kirsten Weber, 29.09.2020)

 

Was sollen Menschen tun, die Grippe- oder Erkältungssymptome wie Schnupfen, Huster, Heiserkeit haben?

Facharzt Prof. Helmut Eiffert rät: „Zunächst einmal sollte man zu Hause bleiben und beobachten, wie die Erkrankung verläuft. Wer sich über mehrere Tage unverändert krank fühlt, sollte seinen Arzt kontaktieren und um Rat fragen. (Eichsfelder Tageblatt, 29.09.2020)

 

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) fast im Artikel "Corona-Ansteckung: Darf ich mit Schnupfen ins Büro?" einige Aussagen zusammen:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) schreibe auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de: “Falls Sie krank sind, bleiben Sie auf jeden Fall zu Hause, insbesondere wenn Sie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche verspüren, Sie schützen damit sich und andere.”

  • Und auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rate im “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard” vom April 2020: “Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z. B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.

 

Die Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. werben unter dem Motto „Niedersachsen macht die Grippe platt“ ab Ende September / Anfang Oktober 2020 im ganzen Land für die Steigerung der Impfquote in Niedersachsen. An der Initiative beteiligen sich u. A. die AOK Niedersachsen, das niedersächsische Gesundheitsministerium sowie der DGB und die Kassenärztliche Vereinigung. Mit Beginn der kalten Jahreszeit soll durch Großplakate und Zeitungsanzeigen im öffentlichen Raum, durch Plakate in den Betrieben und Arztpraxen sowie durch Werbung in den Social-Media-Kanälen für die Schutzimpfung gegen Influenza geworben werden, um die Zahl der Impfungen deutlich zu erhöhen.

 https://www.gegen-grippe-impfen.de 

 

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