Corona-Pandemie: Hilfen für Vereine, Familien und Kulturschaffende
Landkreis unterstützt gezielt existenzbedrohte Personengruppen mit drei Förderprogrammen.
Alle Bereiche der Gesellschaft sind von der Corona-Pandemie betroffen. Etlichen Branchen und Institutionen leiden unter finanziellen Einbußen. Viele Unternehmen und Berufsgruppen profitieren von staatlicher Unterstützung – aber einige, zu viele Menschen und Einrichtungen sind von den staatlichen Hilfsprogrammen nicht erfasst und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Für sie bietet der Landkreis Göttingen gezielt Unterstützung an. Mit dem Nachtragshaushalt 2021 stellt der Kreistag die Mittel bereit.
Abgestimmt auf die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppen bietet der Landkreis drei Förderprogramme an:
Corona-Hilfsfonds-Soziales:
Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen und Vereine, Solo-Selbstständige im Haupt- und Nebenerwerb sowie Einzelunternehmen, die ein öffentliches Interesse begründen können. Sie werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Damit werden Einnahmeverluste, die seit dem 13.12.2020 durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens entstanden sind, zum Teil ersetzt.
Der Fonds hat ein Volumen von 125.000 Euro und wird durch das Referat Demografie und Sozialplanung betreut. Ein Antragsformular steht auf der Webseite des Landkreises in der Rubrik Demografie und Sozialplanung (Aktuelles) bereit. Notwendig ist insbesondere eine schriftliche Darstellung der Einnahmeausfälle sowie der anfallenden Ausgaben. Anträge von weiblichen Solo-Selbstständigen und Unternehmerinnen werden ausdrücklich begrüßt.
Präventionsfonds:
Die Hilfe hat zwei Zielrichtungen.
- (a) Der Fonds bietet direkte Unterstützung für Familien, Schüler*innen und Alleinerziehende in Notlagen beim Homeschooling – bei der Beschaffung von Ausstattung wie Laptop, Tablet oder Drucker, aber auch bei der Fortbildung zum Umgang mit der Technik. Die Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro.
Anträge können über die Familienzentren in den Gemeinden (Kontaktdaten sind über die Suchfunktion auf Webseite des Landkreises zu finden), sowie über die Jugendberufsagentur Duderstadt (Bahnhofstraße 38, Telefon 05527 9964525, www.jugendberufsagentur-dud.de) und das PACEntro Hann. Münden (Ziegelstraße 44, Telefon 0551 525 2264) gestellt werden. Die Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen muss aus Gründen des Infektionsschutzes telefonisch erfolgen. - (b) Zudem werden Projekte von freien Trägern der Jugendhilfe und -bildung, Einrichtungen wie auch Vereinen und Verbänden gefördert, die Kinder und Jugendliche in der schwierigen Pandemielage stärken und unterstützen. Angebote beispielsweise zur Verringerung psychischer und physischer Belastungssituationen wie Leistungsdruck, Stress oder Überforderung, oder auch Bewegungsangebote und auch die Unterstützung von mit Homeschooling überforderten Schüler*innen können mit einem Betrag von bis zu 10.000 Euro gefördert werden.
Informationen und Antragsformulare sind zu finden können auf der Seite des Landkreises Göttingen oder der auf der Seite der Jugendberufsagentur Duderstadt www.jugendberufsagentur-dud.de. Informationen gibt es unter Telefon 0551 525-3003.
Kulturfonds:
Die Kulturszene – also Kultureinrichtungen, -institutionen und -vereine sowie Soloselbständige, die ihren Sitz im Landkreis Göttingen haben – wird mit einem zusätzlichen Betrag von 150.000 Euro finanziell unterstützt.
Der Kulturfonds gliedert sich in zwei Bereiche.
- (a) Die Folgen der Corona-Pandemie sollen abgemildert werden. Fördervoraussetzungen sind höhere Aufwendungen oder niedrigere Einnahmen im Jahr 2021 (Nachweis eines strukturellen Defizites); andere Fördermöglichkeiten bspw. des Bundes oder des Landes wurden vorrangig in Anspruch genommen und dennoch ist ein Defizit vorhanden; die Antragstellung erfolgt bis spätestens 30.06.2021.
- (b) Ein Neustart soll ermöglicht werden. Fördervoraussetzungen sind hier: Ein zusätzliches Projekt im Kreisgebiet Göttingen (außerhalb der Stadt Göttingen) wird geplant und durchgeführt mit dem Ziel, die Kulturszene in Corona-Zeiten und danach zu stärken; andere Fördermöglichkeiten bspw. des Bundes oder des Landes wurden vorrangig in Anspruch genommen, dennoch ist ein Defizit vorhanden (Achtung: Eine Förderung durch die Stadt Göttingen schließt eine Förderung durch den Landkreis Göttingen aus).
In beiden Förderbereichen beträgt die maximale Förderhöhe 6.000 Euro je Antrag. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Kreisausschuss im Juli 2021.
Anträge sind schriftlich einzureichen beim Landkreis Göttingen, Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur -, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen mit den erforderlichen Nachweisen und unter Nennung des Förderbereiches (a) oder (b). Informationen gibt es per Telefon, 05522 960-4601 oder 0551 525-2509, sowie per E-Mail an